28.01.2010

Bundesverwaltungsgericht erklärt Postmindestlohn für rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Postmindestlohnverordnung für unwirksam erklärt.

Der Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden. Ab 01. Januar 2008 wurde es per Verordnung des Bundesarbeitsministeriums auf die gesamte Branche übertragen. Dies verletzt die Post-Wettbewerber und den klagenden Arbeitgeberverband in ihren Rechten.

Tagesschau Beitrag vom 28.01.2010, BVerwG zu Post-Mindestlohn

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