Die Vorausverfügung bei Werbepost

Regelungen für unzustellbare Sendungen
Mit der Vorausverfügung regeln Sie bereits vor dem Versand, wie mit einer unzustellbaren Sendung verfahren wird. Als Versender entscheiden Sie, ob wir die Sendung an Sie zurückschicken oder an eine neue Anschrift weiterleiten.
Unzustellbar ist eine Sendung,
wenn sie nicht zugestellt werden kann, z. B. weil der Empfänger
- die Annahme verweigert,
- unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln,
- ohne Nachsendeauftrag verzogen,
- oder verstorben ist.