Die Vorausverfügung bei Werbepost

Vorausverfügung auf einem Brief

Regelungen für unzustellbare Sendungen

Mit der Vorausverfügung regeln Sie bereits vor dem Versand, wie mit einer unzustellbaren Sendung verfahren wird. Als Versender entscheiden Sie, ob wir die Sendung an Sie zurückschicken oder an eine neue Anschrift weiterleiten.

 

Unzustellbar ist eine Sendung,

wenn sie nicht zugestellt werden kann, z. B. weil der Empfänger

  • die Annahme verweigert,
  • unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln,
  • ohne Nachsendeauftrag verzogen,
  • oder verstorben ist.
Abbildungen Vorausverfügung - korrekt und unkorrekt aufgebracht

Korrekte Aufbringung der Vorausverfügung

 

  • Ist eine Vorausverfügung gewünscht, so ist diese vom Absender vollständig und von anderen Adressangaben abgegrenzt auf der Vorderseite der Sendung aufzubringen. Der Text der Vorausverfügung muss gut lesbar oberhalb der Anschrift des Empfängers platziert werden.

 

  • Um bei der maschinellen Bearbeitung Verwechslungen mit der Anschrift zu vermeiden, sollten die Angaben der Vorausverfügung einzeilig und in kleinerer Schriftgröße (max. 6 Pt., Versalhöhe 1,5 -2,0 mm) erfolgen.

 

  • Ist keine Vorausverfügung aufgebracht, werden unzustellbare Sendungen unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien entsorgt. Die Entsorgung erfolgt für Sie kostenfrei.

 

 

Preisliste für Vertragskunden

Alle PIN-Konditionen für Geschäftskunden auf einen Blick

Die Preisliste für Vertragskunden können Sie auch als PDF downloaden. Sie finden alle Preise der PIN AG im Überblick und zahlreiche Hinweise und Informationen zu Ihrem Postversand mit der grünen Hauptstadtpost.