Kundenservice Nachsendeauftrag

Alle Informationen rund um die Postnachsendung bei der PIN AG: Nachfragen, Stornierungen und Meldungen zu Problemen.

 

Nachsendeauftrag stellen

 

 

Die häufigsten Fragen zu diesem Thema

  • Wann und bei wem muss ich einen Nachsendeauftrag stellen?

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    Einen Nachsendeauftrag sollten Sie immer stellen, um den Erhalt Ihrer Sendungen sicherzustellen. Dabei sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post AG und Ihrem regionalen Briefdienstleister der alten Adresse in Auftrga geben. Im Berliner Stadtgebiet ist die PIN AG für Sie zuständig.

  • Wie kann ich einen Nachsendeauftrag stellen?

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    Online

    Um einen Nachsendeauftrag zu stellen, füllen Sie dazu die erforderlichen Felder des Onlineformulars aus und Sie erhalten anschließend eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Eine Zahlung ist für Privatkunden per PayPal und für Geschäftskunden per Rechnung möglich.

     

    PartnerShop

    Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Nachsendung Ihrer Post per Formular in einem unserer PartnerShops zu beauftragen und direkt vor Ort bar zu bezahlen. Um in Ihrer Nähe einen PartnerShop zu finden, nutzen Sie gerne unsere Standortsuche.

  • Welche Sendungen werden nachgesandt?

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    Folgende Sendungsarten werden nachgesandt:

    • Postkarten
    • Standardsendungen
    • Einschreiben
    • Bücher- und Warensendungen
    • Werbesendungen mit entsprechender Verfügung
    • Streifbandsendungen
    • Zustellaufträge (abhängig von der Vorausverfügung des Absenders)

    Ausgenommen von der Nachsendung sind Werbe- und Pressesendungen. Auch werden Sendungen nicht nachgesandt, die durch eine Vorausverfügung des Absenders gekennzeichnet sind (z. B. „Bei Umzug mit neuer Adresse zurück“).

    Bitte beachten Sie, dass bei Zustellaufträge die Weitergabe der neuen Adresse nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Wie kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag verlängern?

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    Derzeit ist es leider nicht möglich, einen bestehenden Nachsendeauftrag zu verlängern. Wenn Sie einen bestehenden Auftrag verlängern möchten, müssen Sie uns einen neuen Auftrag erteilen.

    Wir arbeiten selbstverständlich an der Weiterentwicklung der Dienstleistung und wollen zukünftig auch das unkomplizierte Verlängern bestehender Aufträge ermöglichen.

  • Kann ich einen bestehenden Nachsendeauftrag nachträglich korrigieren bzw. beenden?

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    Um einen bestehenden Auftrag korrigieren (z. B. falsche Hausnummer, Name bzw. Straßenname) oder vorzeitig beenden zu lassen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Eine telefonische Korrektur ist nicht möglich.

    Bitte beachten Sie, dass die Änderung der Nachsendeadresse (z. B. nach erneutem Umzug) nicht möglich ist. In diesem Fall muss eine Stornierung des Nachsendeauftrags sowie ein neuer Auftrag zur Nachsendung erfolgen. 

    Teilen Sie dazu bitte auch Ihre Auftragsnummer mit, die Sie bei der Auftragsbestätigung erhalten haben.

  • Die Postnachsendung funktioniert nicht! Was kann ich tun?

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    Die Postnachsendung ist ein komplexer Prozess, an dem viele Abteilungen der PIN AG mitwirken. Trotz eines hohen manuellen Aufwands gelingt es uns täglich in tausenden Fällen, die Postweiterleitung erfolgreich vorzunehmen.

    Sollte uns dabei einmal ein Fehler unterlaufen, bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular mit den entsprechenden Angaben an uns zu wenden. Wir prüfen dann den Vorgang und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück. 

  • Wie kann ich den Nachsendeauftrag bezahlen?

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    Sie können für die Bezahlung eine der folgenden Möglichkeiten wählen:

    • Paypal
    • Kreditkarte (Visa und Mastercard)
    • Sofortüberweisung
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Giropay

    Wenn Sie lieber vor Ort bar zahlen wollen, können Sie auch einen der PartnerShops besuchen. Nutzen Sie unsere Standortsuche, um Ihren nächstgelegenen PartnerShop zu finden.

  • Erhalte ich eine Bestätigung über den Auftragseingang?

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    Sie erhalten direkt nach dem Bezahlprozess eine E-Mail-Bestätigung über den Auftragseingang samt Auftragsnummer. Darüber hinaus erhalten Sie postalisch eine Bestätigung zur Prüfung der Richtigkeit Ihrer Daten.

    Bitte beachten Sie, dass bei Zustellaufträge die Weitergabe der neuen Adresse nicht ausgeschlossen werden kann.

  • Erhalten Absender automatisch meine neue Anschrift?

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    Nein, die Absender erhalten nicht automatisch Ihre neue Anschrift. Nur wenn Sie der Datenweitergabe zugestimmt haben und der Absender eine entsprechende Weisung (Vorausverfügung, z.B. „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück“) vermerkt hat, erhält der Absender auch die Information über die neue Anschrift.

    Stimmen Sie der Datenweitergabe nicht zu, erhält der Absender in keinem Fall die Information über die neue Anschrift.

 

 

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