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Mindestlohn-Urteil: Bundesverwaltungsgericht erklärt Postmindestlohn für rechtswidrig
Leipzig, 28.01.2010.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Postmindestlohnverordnung für unwirksam erklärt.
Der Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden und wurde per Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ab 01. Januar 2008 auf die gesamte Branche übertragen. Dies verletzt die Post-Wettbewerber und den klagenden Arbeitgeberverband in ihren Rechten.
Link zur Tagesschau vom 28.01.2009, BVerwG zu Post-Mindestlohn:
http://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts17298.html
29. Januar 2010 |
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